Vertragssanierung

Was tut eine Versicherungsgesellschaft, wenn sie feststellt, dass ein Schadensfall bei einer Gebäudeversicherung eintritt? Man kalkuliert schnell, ob die Kosten für den Schaden in einem „angemessenen“ Verhältnis zu den Beiträgen für die Gebäudeversicherung des Kunden stehen – und führt im Zweifel eine „Vertragssanierung“ durch. Das bedeutet: Die Versicherung kündigt den Kunden, es sei denn der Kunde akzeptiert neue, völlig überzogene Versicherungsbedingungen. Friß oder stirb.

Bis zu einem gewissen Grad kann ich das verstehen, schließlich bin ich auch Kaufmann. Aber wenn man dabei außer acht läßt, dass der Kunde seit mehr als 20 Jahren bei dieser Versicherung kauft, mindestens zwei Generationen aus der Familie auch schon Kunde eben dieser Versicherung waren und eben diese Versicherung fast das gesamte Portfolio von Gebäude- über Krankenversicherung bis hin zu Haftpflichten in dessen Familie abdeckt, dann sollte man über eine Vertragssanierung schon einmal mehr nachdenken.

Ich mach mich jetzt jedenfalls an das Projekt „Versicherungssanierung“.

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