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Ihnen wird vorgeworfen, in der Gemarkung Laubach, BAB 7, km 290,840, mittlere Fahrspur Richtung Nord eine Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben.
122 km/h statt 100 km/h. Besonders schön ist allerdings die Anmerkung, dass mich sowohl das Messgerät „TRAFFIPAX“ (was für ein Name!) als auch die Kreisangestellte R. Müller (Name von der Redaktion geändert) mit der Berufsbezeichnung „Bildauswerterin Landkreis Göttingen“ in der „Gemarkung Laubach“ identifiziert haben.
Ich hätte mich aufgrund dieses Bildes nicht identifizieren können. Woher wollen die das also wissen?
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