Kann mir mal jemand sagen, warum zum Teufel es eine Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung, eine Moselschifffahrtspolizei-Verordnung und eine Donauschifffahrtspolizei-Verordung gibt? Und worin die sich unterscheiden? Reicht da nicht die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung? Und wenn nicht, warum haben wir hier dann keine Wannseeschifffahrtspolizei-Verordnung?
Zumindest eines ist klar nach dem heutigen Tag. Ein Ausweichmanöver muß folgendermaßen durchgeführt werden: Klar, rechtzeitig und entschlossen.
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