Konfliktvermeidung

Ich gebe auf. Niemand konnte wirklich Entwarnung an dieser Stelle geben. Gemessen an der Bedeutung des juristischen Problems, das morgen seinen vorerst traurigen Höhepunkt erreichen wird, ist dieser Fall es nicht wert, sich terrorisieren zu lassen – noch dazu von einem Menschen, der mit Pseudonym „killaberlin“ sein Unwesen treibt.

Wer Interesse hat, kann sich ja mal die Argumentation dieses Kerls anschauen:

Sehr geehrter Herr Kluge,

hiermit fordere ich letztmalig auf alle Links und Veröffentlichungen aus Google mit dem Inhalt meines Namens „Zangenhunger“ sofort zu entfernen.

Ich weise Sie daraufhin das Sie gegen diese Gesetze verstoßen haben:
§186 Üble Nachrede StGB

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 164 Falsche Verdächtigung StGB

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Grundrecht

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird

Durch Ihre Beiträge bzw. Veröffentlichungen bei Google fühle ich mich denunziert. verletzt und beleidigt und haben mir beruflich sowie privat sehr geschadet und werde es nicht mehr hinnehmen.

Desweiteren auf zivilrechtlichen Weg auf Schadenersetz und Schmerzensgeld gegen Sie klagen, wenn Sie nicht sofort die Links aus Google entfernen.

Ebenfalls haben Sie in Ihrem Blog veröffentlicht, das Sie jede Person meine persönlichen Daten auf Anfrage weitergeben werden. Ihre Beiträge habe ich gespeichert.

Ich setze Ihnen eine letzte Frist bis zum 11. Feb. 2009 die Links mit dem Inhalt meines Namens: „…“ zu entfernen.

Sollte dies nicht bis zum 11. Feb. 2009 geschehen, werde ich Strafanzeige wegen Üble Nachrede, falscher Verdächtigung und Verstoß gegen das Grundrecht stellen

Ende aus, keine Lust mehr auf den Kerl.


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