Kein Anschluß unter dieser Nummer

Ein befreundeter Unternehmer erzählte mir heute folgende Geschichte, nachdem ich ihn telefonisch nicht mehr erreichen konnte:

Seine Firma hat einen neuen Standort bezogen und hat dabei auch den Telekommunikations-Anbieter gewechselt. Der alte Anbieter weigert sich nun, die Telefonnummern freizugeben und an den neuen Anbieter weiterzugeben.

Nun denkt man natürlich, dass es das aufgrund der Deregulierungs-Gesetzgebung gar nicht geben darf. Natürlich muß man beim Wechsel des Anbieters auch seine Rufnummern mitnehmen können.

Weit gefehlt. Der alte Anbieter COLT argumentiert, dass die Restlaufzeit des Vertrags noch drei Monate beträgt und man erst dann die Nummern freigeben werde. Jeglicher gütliche Einigungsversuch scheiterte. Minimalkonsens war die Weiterleitung der Nummer in ein Call Center, das dann den Anrufer an eine temporäre Nummer des neuen Anbieter weiterleitet.

Der befreundete Unternehmer klagte und wollte es nun genau wissen. Ergebnis: Die Richter entschieden zugunsten von COLT mit der Argumentation, dass COLT ja bis zum Vertragsende zumindest theoretisch die Leistung erbringen müsse und genau diese alte Nummer zur korrekten Leistungserbringung notwendig sei. Dass hier gar keine Leistung mehr erbracht werden muß, interessierte die Richter wenig.

Nun wird diese Klage den Weg weiter durch die Instanzen nehmen. Die Frage ist nun: Hat irgendwer schon mal etwas vergleichbares erlebt? Juristisch scheint mir diese Frage sehr spannend. Moralisch hat sich damit COLT eh disqualifiziert.

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