Höchststrafe

Es ist schon die Höchststrafe, wenn man in aller Herrgottsfrühe mit deutscher Volksmusik zum Bahnhof kutschiert wird. Merke: Auch einen hiesigen Droschkenfahrer kann man bitten, die akustische Umweltverschmutzung wegen Gefahr der schweren Körperverletzung zu unterlassen.


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