Vor längerer Zeit beschäftigte mich das Thema Identitätsklau. Als Opfer eines vermeintlichen Betrügers, der sich kurzerhand meinen Namen und meine Adresse ausgeliehen hatte, schrieb ich einige Artikel zu diesem Thema.
Schon damals bombardierte mich der vermeintliche Betrüger mit Aufforderungen per Mail, per Fax und per SMS, die Geschichte von meinem Blog zu entfernen. Andere Opfer gingen das Risiko eines kostspieligen Prozesses nicht ein, sie nahmen ihre Geschichte lieber vom Netz.
Sucht man heute nach dem vermeintlichen Übeltäter bei Google so stößt man zuerst auf meine Artikel über den Betrugsfall.
Am Samstag ging der Terror von Neuem los. Ich werde vom Betroffenen bombardiert mit E-Mails mit stümperhaft anonymisierter Absender-Adresse, mehrere Faxe erreichen mich sowie eine SMS. Tenor: Ich verstoße gegen das Datenschutzgesetzt, spreche nicht bewiesene Anschuldigungen aus und schade dem Herrn bei der Ausübung seines Berufs. Wiederholt wird auch die Aufforderung, seinen Namen sofort aus Google zu entfernen.
Was nun? Fakt ist:
Da es keine rechtskräftige Verurteilung gibt, fühlt sich der gekränkte Herr im Recht. Moralisch will ich das hier jetzt nicht diskutieren. Mich interessiert die rechtliche Seite. Muß oder sollte ich seinen Namen anonymisieren? Darf ich über Vorgänge schreiben, die Fakten enthalten, die Rückschlüsse auf diese Person zulassen, wenn mir die entsprechenden Dokumente vorliegen?
Wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.
[ad name=“ad-1″]
Schreibe einen Kommentar