Deutsche Kranke Versicherung

Schon vor einigen Jahren führte der Verkauf der Zurich Krankenversicherung zu meiner eher unfreiwilligen Mitgliedschaft in der DKV. Nachdem nun einiges Zeit alles rund lief – u.a. weil ich einfach kaum die Dienste von Ärzten in Anspruch nehmen mußte – droht jetzt Ärger. Grund: Ich kümmere mich um Vorsorge und Prävention. Und die soll ja bekanntlich helfen, schlimme und teure Schäden in der Zukunft zu vermeiden.

Die DKV will nun die Zahnprophylaxe nicht mehr bezahlen. Dabei handelt es sich um eine Behandlung, die man mir als Privatversicherten vor einigen Jahren noch empfohlen hat und immer anstandslos gezahlt hat. Viel besser noch: Zahlreiche Studien belegen schon seit Mitte der 60er Jahre, dass die regelmäßige Prophylaxe auch die Krankenversicherung entlastet und Behandlungskosten signifikant senken hilft. Jeder Arzt weiß das, und eigentlich wußte das bisher auch eine vernünftig handelnde Krankenversicherung.

Jetzt will man sich nicht mehr erinnern. Daher schreibt man mir nun folgendes:

Sehr geehrter Herr Kluge,

[…]
Der Versicherungsschutz ist auf die medizinisch notwendige Heilbehandlung begrenzt. Damit besteht ein Leistungsanspruch für all jene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die grundsätzlich geeignet sind, eine Krankheit gezielt zu erkennen, zu heilen oder zu lindern.
[…]

Der hohe Stellenwert gesundheitsfördernder und gegen Krankheit vorbeugende Maßnahmen wird von uns durchaus anerkannt.

Hört Hört! Und wer bezahlt das?

Eine Erstattung ist aber auch hier nur im vertraglich vereinbarten Umfang möglich; nur hierdurch ist eine Gleichbehandlung aller Versicherten gewährleistet.

Aha, zahlen wird jedenfalls nicht die DKV. Aber was hat das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu tun?

[…] Eine Erstattung der durchgeführten reinen Vorsorgemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung oder Zahnprophylaxe erfolgt ebenfalls nicht.

Wir bezweifeln nicht den Sinn uns Zweck der professionellen Zahnreinigung/individualprophylaxe, da sie wirkungsvoll zur Gesunderhaltung der Zähne beitragen.

Ja, das sagten Sie schon. Aber bezahlen will das DKV auch nicht.

Jedoch liegt es immer im Verantwortungsbereich jedes Einzelnen, ob er derartige Maßnahmen für sich persönlich in Anspruch nimmt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Aufwendungen für die professionelle Zahnreinigung/lndividualprophylaxe nicht zur Verfügung stellen können. […]

Mit anderen Worten: Kümmer Dich selbst um die Gesunderhaltung und Vorsorge.

Wenn man nicht wüßte, was es bedeutet, eine Krankenversicherung im Alter über 40 zu wechseln, dann würde man sofort kündigen. Hierzulande ist ein KV Vertrag aber ein klassischer Vendor LockIn. Friß, stirb, oder zahl viel viel mehr.

Wunderbar dann noch dieser Nachsatz:

Bei Durchsicht der Unterlagen ist uns aufgefallen, dass derartiger Kosten in der Vergangenheit von uns erstattet wurden. Dies konnte aber nur deshalb geschehen, weil Ihr Zahnarzt die Leistungen nicht entsprechend deklariert hat. Auf eine Rückforderung verzichten wir entgegenkommend.

Na herzlichen Dank. Jetzt muß ich für das „Entgegenkommen“ wohl auch noch dankbar sein.

Wir sprechen uns dann wieder, wenn ich mehrere tausend Euro Rechnungen für Kariöse Zähne und Parodontose Behandlung einreiche.

Update: Wollte gerade die Website der DKV besuchen:

dkv

Trifft den Nagel doch voll auf den Kopf: Service Temporarily Unavailable.

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