Analoge Agenda

Jahresanfang, Jahresabschlusszeit. Eines der in den letzten Jahren gut eingeübten Rituale: Kontenabgleich für Lohnsteuer, Körperschaftssteuer etc. Man bittet das zuständige Finanzamt um Kontoauszug und bekommt traditionell einen briefkastenfüllenden Papierstapel mit detaillierten Kontoauszügen für alle Konten bis zurück zum Gründungsjahr 2008 zugesandt.

Ich hatte die Hoffnung, dass wir endlich in diesem Jahrtausend angekommen sind und fragte dieses Jahr per Mail an:

An: poststelle@fa-koerperschaften-iii.verwalt-berlin.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir zwecks Kontenabstimmung die USt – KöSt- und Gewerbesteuerzahlungen des Jahres 2017 für die Steuernummer xx/xxx/xxxx

Ist es möglich, diese Ausdrucke wirklich nur auf das Jahr 2017 zu beschränken – oder noch schöner: Ist es möglich, diese Daten als CSV/XLS Datei zu erhalten? Das wäre ja wunderbar digital!

Herzlichen Dank
Alexander Kluge

Antwort: Eine handschriftliche Notiz auf dem Deckblatt: „Die Beschränung auf 2017 sowie die Übersendung auf elektronischem Weg sind wg. technischer Restriktionen nicht möglich“. Anbei dann der übliche Stapel Papier, der sicher ab nächstem Jahr in einem Leitz-Ordner ausgeliefert wird.

Vermutlich müssen wir alle schon froh sein, dass e-Mails an Behörden überhaupt gelesen werden. Hach.


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